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Vor- und Umsatzsteuerkorrektur nach Insolvenzanfechtung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB AAAAE-81524Die Zahlung des Anfechtungsgegners an die Insolvenzmasse infolge der Durchsetzung von Insolvenzanfechtungsansprüchen erzwingt eine Vorsteuerkorrektur aufseiten des Leistungsempfängers/Schuldners und berechtigt zur Umsatzsteuerkorrektur aufseiten des Leistungserbringers/Anfechtungsgegners. Der Anfechtungsgegner kann den „Schaden“ aus der Anfechtung begrenzen, indem er zumindest einen Steuererstattungsanspruch gegen das Finanzamt geltend macht. Für den Insolvenzverwalter stellt sich die Frage, ob die Vorsteuerkorrektur aufseiten des Schuldners im insolventen Unternehmensteil erfolgen muss, d. h. lediglich Tabellenforderungen (§ 38 InsO) begründet, oder unter der Massesteuernummer vorzunehmen ist, d. h. zu einer Belastung der Masse (§ 55 InsO) führen kann.
Ausführlicher Beitrag s..
Bisherige Praxis
[i]Erhöhung der TabellenforderungNach bisheriger unumstrittener Praxis war u. a. auf Grundlage der (ertragsteuerrechtlichen) Rechtsprechung des NWB AAAAC-78258 davon auszugehen, dass sich die Durchsetzung von Insolvenzanfechtungsansprüchen auf den insolventen Unternehmensteil des Schuldners auswirkt, mithin lediglich die Tabellenforderung des Finanzamts erhöht (§ 38 InsO). Dami...