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Track 20 | Betriebsaufgabe: Übertragung eines Mitunternehmeranteils zu Buchwerten
Die zu § 16 EStG entwickelte Gesamtplanrechtsprechung des BFH ist laut FG Münster auf die unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils im Sinne von § 6 Abs. 3 EStG nicht übertragbar. Im Gegensatz zur Auffassung des BMF findet die Anteilsübertragung zum Buchwert unabhängig davon Anwendung, ob im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang funktional wesentliches Sonderbetriebsvermögen an Dritte veräußert worden ist. Das letzte Wort hat der IV. Senat des BFH.
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Nach § 16 EStG gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb bekanntlich auch die Gewinne aus der Veräußerung eines Betriebs. Das Finanzgericht Münster hat unlängst klargestellt: Die zu dieser Vorschrift entwickelte Gesamtplanrechtsprechung ist nicht anwendbar auf die unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils zu Buchwerten nach § 6 Abs. 3 EStG. Die Richter aus Westfalen widersprechen damit der Sichtweise der Finanzverwaltung.
Wird ein Betrieb, ein Teilbetrieb oder der Anteil eines Mitunternehmers an einem Betrieb unentgeltlich übertragen, dann gilt: Bei der Ermittlung des Gewinns des bisherigen Betriebsinhabers oder Mitunternehmers sind...