Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IWB Nr. 24 vom Seite 910

Verrechnungspreise für immaterielle Wirtschaftsgüter

Überblick und Einschätzung des OECD-Papiers zum BEPS-Aktionspunkt 8

Dr. Roman Dawid, Daniel Schwerdt und Sebastian Stumpf

[i]OECD, Guidance on Transfer Pricing Aspects of Intangibles unter http://go.nwb.de/n1d0yUnter dem Stichwort Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) werden von der OECD derzeit unter einem engen Zeitplan neue Leitlinien erarbeitet, um nationale Steuersysteme und zwischenstaatliche Vereinbarungen den Gegebenheiten der Globalisierung und den technischen Entwicklungen anzupassen. Hintergrund ist das Spannungsfeld zwischen zunehmender Mobilität von Unternehmensgewinnen und internationalem Steuerwettbewerb. Besonderes Augenmerk finden dabei Geschäftsmodelle, bei denen immaterielle Wirtschaftsgüter eine hohe Bedeutung haben. Als einer der 15 BEPS-Aktionspunkte wurden im September dieses Jahres für Aktionspunkt 8 konkrete Leitlinien hinsichtlich der Verrechnungspreisbestimmung für Transaktionen mit immateriellen Wirtschaftsgütern veröffentlicht.

I. Hintergrund

[i]Bereits seit 2011 gab es Anpassungsvorschläge im Bereich der IWGBereits im Jahr 2011 veröffentlichte die OECD ein Papier, das auf die Notwendigkeit einer Überarbeitung des Themenkomplexes immaterielle Wirtschaftsgüter (IWG) in Kapitel VI der OECD-Verrechnungspreisrichtlinien (OECD-Richtlinien) in der Version von 1995 verwies (s. Silberztein, Transfer pricing aspects of intangibles: the OECD project, Transfer Pricing International Jou...