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Personengesellschaften in DBA: Übersicht zu Besonderheiten bei der Abkommensberechtigung und weitere Hinweise zu einzelnen Gesellschaftsformen
Dieser alphabetischen Liste lassen sich Besonderheiten zur steuerlichen Behandlung von Personengesellschaften der aufgeführten Staaten entnehmen. Insoweit gelten nicht die allgemeinen Grundsätze des BMF für die Anwendung von DBA auf Personengesellschaften – es sind stets die einschlägigen DBA und nationalen steuerlichen Regelungen des anderen Staates zu beachten.
Die Übersicht ist
als Anlage des
NWB SAAAE-74977 (BStBl 2014 I S. 1258) erschienen.
Zur Behandlung stiller Gesellschaften einzelner Staaten siehe Lipp, IWB 20/2014 S. 760 NWB XAAAE-76847.