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Umsatzsteuer | Keine Vorsteuerberichtigung bei fehlerhaftem Vorsteuerabzug im Erstjahr
Eine Vorsteuerberichtigung in den Jahren nach der Anschaffung ist unzulässig, wenn im Jahr der Anschaffung der Vorsteuerabzug zu Unrecht gewährt wurde und die Umsatzsteuerfestsetzung nicht mehr änderbar ist. Nach dem Thüringer FG darf ein Fehler beim Vorsteuerabzug nur durch eine Korrektur des Umsatzsteuerbescheids, der das Jahr der Anschaffung betrifft, geändert werden. [i]Korrektur des Erstbescheids erforderlichScheitert aber eine solche Korrektur, weil die Voraussetzungen der Änderungsvorschriften nicht erfüllt sind, darf dies nicht durch eine Vorsteuerberichtigung in den Folgejahren umgangen werden.
[i]Überhöhter Vorsteuerabzug bei Pkw-KaufIm Streitfall hatte der Unternehmer einen Pkw im Oktober 2002 angeschafft und die Vorsteuer zu Unrecht zu 100 % abgezogen, obwohl nach der damaligen Gesetzeslage nur eine Vorsteuer von 50 % hätte abgezogen ...