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BFH 24.7.2014 V R 44/13, BBK 23/2014 S. 1089

Umsatzsteuer | Leichtfertigkeit bei Umsatzsteuerfreiheit für innergemeinschaftliche Lieferungen

Behandelt ein Unternehmer innergemeinschaftliche Lieferungen zu Unrecht als umsatzsteuerfrei, handelt er nur dann leichtfertig, wenn sich ihm aufdrängen muss, dass er weder den Beleg- und Buchnachweis führen kann noch objektiv auf sonstige Weise nachweisen kann, dass die Voraussetzungen der Umsatzsteuerfreiheit erfüllt sind, z. B. durch den Nachweis, dass die Ware tatsächlich an einen Unternehmer im EU-Ausland gelangt ist.

[i]Fehlende Umsatzsteuerfreiheit muss sich dem Unternehmer aufdrängenFür Leichtfertigkeit genügt es daher nicht, wenn der Unternehmer anhand der Beleglage Zweifel an der Umsatzsteuerfreiheit haben musste. Geht er davon aus, dass er gleichwohl nachweisen kann, dass die Ware tatsächlich in das EU-Ausland gelangt ist, handelt er nicht steuerstrafrechtlich relevant. S. 1090

Im Streitfall verwies der BFH die Sache an das FG zurück....