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Bilanzierung | BMF-Entwurf zur LiFo-Methode
Das BMF hat den Entwurf eines Schreibens zur Bewertung des Vorratsvermögens mittels LiFo-Methode vorgelegt, d. h. der Fiktion, dass die Waren, die zuletzt angeschafft oder hergestellt worden sind („last in“), auch zuerst verbraucht werden („first out“; § 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG). Nach dem Entwurf sollen folgende Grundsätze gelten:S. 1089
[i]LiFo für Waren und Erzeugnisse Die LiFo-Methode kommt bei Waren, fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen in Betracht, die am Bilanzstichtag jeweils mengenmäßig vollständig erfasst sein müssen.
Hinweis:[i]Tatsächliche Verbrauchsfolge unbeachtlichDie LiFo-Methode muss zwar nicht mit der tatsächlichen Verbrauchsfolge übereinstimmen. Allerdings darf die LiFo-Methode bei verderblichen Waren, die weniger als ein Jahr halten, nicht angewendet werden, weil sie dem betrieblichen Ablauf widersprechen würde....