Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Kleinunternehmer kann Schuldner von zu Unrecht ausgewiesener Umsatzsteuer sein
Ein Kleinunternehmer, der von einem Leistungsempfänger eine Gutschrift mit offen ausgewiesener Umsatzsteuer empfängt, kann Schuldner der zu Unrecht ausgewiesenen Umsatzsteuer sein. Dies gilt nach dem jedenfalls dann, wenn er den Gutschriften nicht widersprochen hat und – wie im Streitfall – sämtliche Gutschriften unterzeichnet und an den Leistungsempfänger zurückgesandt hat.
Die Klägerin erhielt von einer Firma monatliche Gutschriften mit offen ausgewiesener Umsatzsteuer für die Vermittlung von Partnerschaften. Die entsprechenden Beträge wurden ihr ausgezahlt. Für die Streitjahre gab die Klägerin keine Umsatzsteuer-Erklärungen ab. Der 15. Senat des FG Münster ist der Auffassung, dass jedenfalls dann, wenn – wie im zugrundeliegenden Sachverhalt ...