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FG Münster 04.03.2014 1 K 1772/13 Kg, NWB 49/2014 S. 3673

Einkommensteuer | Anspruch auf Kindergeld nach Abschluss der ersten Berufsausbildung

Das entschieden, dass für ein volljähriges Kind, das seine erste Berufsausbildung als Elektroniker mit der Prüfung vor der IHK Nordwestfalen abgeschlossen hat und das sich vor dem Besuch einer weiterführenden Schule mit dem Berufsziel Elektroniker oder Elektroingenieur in einer Vollzeitbeschäftigung befindet, während dieser Zeit kein Anspruch auf Kindergeld mehr besteht.

Anmerkung:

Mit seiner Revision macht der Kläger geltend, dass sich der Sohn zu keinem Zeitpunkt in einer Zweitausbildung befunden hat. Die fünf Monate Tätigkeit als Elektroniker waren Voraussetzung für eine Ausbildung im gleichen Berufsbild zu einem Elektrotechniker hin bis zum Elektroingenieur. Aus diesem Grund sei die Tätigkeit seines Sohnes einheitlich als...