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Einkommensteuer | Progressionsvorbehalt und Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Zur Berechnung des Progressionsvorbehalts sind nach dem steuerfreie Leistungen nach § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. j EStG – hier: Elterngeld – S. 3673 [i] infoCenter „Progressionsvorbehalt“ NWB RAAAA-88444nicht um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag zu vermindern, wenn bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit den Pauschbetrag übersteigende Werbungskosten abgezogen wurden.
Die Frage, ob in Fällen, in denen höhere Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit anerkannt werden, im Rahmen des Progressionsvorbehalts die steuerfreien Leistungen um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag zu vermindern sind, war höchstrichterlich noch nicht eindeutig entschieden und im Fachschrifttum – worauf der BFH hingewiesen hat – durchaus umstritten. Der BFH hat diese Frage nun eindeutig und überzeugend beantwortet und ist damit der ausf...