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BFH 25.09.2014 III R 61/12, NWB 49/2014 S. 3672

Einkommensteuer | Progressionsvorbehalt und Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Zur Berechnung des Progressionsvorbehalts sind nach dem steuerfreie Leistungen nach § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. j EStG – hier: Elterngeld – S. 3673 [i] infoCenter „Progressionsvorbehalt“ NWB RAAAA-88444nicht um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag zu vermindern, wenn bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit den Pauschbetrag übersteigende Werbungskosten abgezogen wurden.

Anmerkung:

Die Frage, ob in Fällen, in denen höhere Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit anerkannt werden, im Rahmen des Progressionsvorbehalts die steuerfreien Leistungen um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag zu vermindern sind, war höchstrichterlich noch nicht eindeutig entschieden und im Fachschrifttum – worauf der BFH hingewiesen hat – durchaus umstritten. Der BFH hat diese Frage nun eindeutig und überzeugend beantwortet und ist damit der ausf...