Vermögensverwaltende Personengesellschaften im Ertragsteuerrecht
2. Aufl. 2014
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G. Zebragesellschaft
I. Grundlagen
1191Eine Personengesellschaft mit lediglich vermögensverwaltender Tätigkeit vermittelt ihren Gesellschaftern keine Einkünfte aus den sog. Gewinneinkunftsarten, doch sind Fälle denkbar, bei denen in der Person des Gesellschafters Umstände vorliegen, die eine Umqualifizierung der originär vermögensverwaltenden Einkünfte der Personengesellschaft notwendig machen. Hier sind insbesondere Konstellationen angesprochen, bei denen an der vermögensverwaltenden Personengesellschaft eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft, die aufgrund gesetzlicher Anordnung (§ 8 Abs. 2 KStG) ausschließlich gewerbliche Einkünfte erzielt, beteiligt ist oder solche, bei denen eine betriebliche Beteiligung eines oder mehrerer Gesellschafter vorliegt. Diese Konstellation wird im Steuerrecht unter dem Schlagwort der sog. Zebragesellschaft diskutiert.
1192Eine Zebragesellschaft ist eine vermögensverwaltende Personengesellschaft, bei der mindestens ein Gesellschafter seine Beteiligung an der Gesellschaft in einem steuerrechtlichen Betriebsvermögen hält oder aufgrund gesetzlicher Anordnung gewerbliche Einkünfte erzielt. Die an der ...