BFH - X R 41/14 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa, EStG § 19, EStG § 10 Abs 1 Nr 2, EStG § 10 Abs 1 Nr 1a, EStG § 9 Abs 1 S 1, GG Art 3 Abs 1
Rechtsfrage
Sind die von einem sowohl nichtselbständig als auch selbständig tätigen Rechtsanwalt an seine (Ex-) Gattin geleisteten Ausgleichszahlungen zur Abfindung des Versorgungsausgleichs im Rahmen der Ehescheidung einkommensteuermindernd zu berücksichtigen (Werbungskostenabzug im Zusammenhang mit den Einkünften i. S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG, vorweggenommene Werbungskosten im Zusammenhang mit den Einkünften i. S. des § 19 EStG, Abzug der Ausgleichszahlungen als Sonderausgaben)?
Liegt ein Verstoß gegen § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG i. V. mit dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in Gestalt des objektiven Nettoprinzips oder ein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot vor?
Abfindung; Ausgleichszahlung; Ehescheidung; Gleichheit; Sonderausgabe; Sonstige Einkünfte; Versorgungsausgleich; Versorgungsbezüge; Vorweggenommene Werbungskosten
Fundstelle(n):
TAAAE-79958