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BFH  - VI R 55/14 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12 Nr 1, EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, GG

Rechtsfrage

Reicht allein die Tatsache aus, dass ein angestellter Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft (Arbeitnehmer) mit dem alleinigen Gesellschafter dieser Gesellschaft (Arbeitgeber) in einem Verwandtschaftsverhältnis steht, um Aufwendungen des Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einer Bürgschaft und einem Darlehen sowie die Zahlung diverser Rechnungen zugunsten des Arbeitgebers als privat und nicht beruflich veranlasst anzusehen?

Bürgschaft; Darlehen; Gesellschaft; Nettoprinzip; Veranlassungszusammenhang; Verwandtschaftsverhältnis; Werbungskosten

Fundstelle(n):
XAAAE-79935

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