Mit Kreditgebern auf Augenhöhe verhandeln
2. Aufl. 2014
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14. Exkurs: AGB und Kreditverträge – das sollten Sie beachten
Detaillierte rechtliche Würdigungen sind nicht Gegenstand dieses Buches. In allen Streitfragen zu Verträgen mit Banken und Finanzdienstleistern empfiehlt es sich, auf Bankrecht spezialisierte Juristen heranzuziehen. Einige Grundzüge und typische Vertragsklauseln sollen an dieser Stelle zum Abschluss aber kurz und knapp angeführt werden.
Rechtsgrundlage für Verträge unter Kaufleuten ist in erster Linie das Handelsgesetzbuch (HGB) und natürlich das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) speziell zum Vertragsrecht. Auf Basis dieser Gesetzesgrundlagen werden Regelungen in individuellen Kreditverträgen geschlossen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vereinbarung von Vertragsregeln mit dem Blick auf Verträge mit privaten Endverbrauchern. Banken beziehen ihre AGB aber immer auch durch entsprechenden Verweis in ihre Kreditverträge mit Kaufleuten mit ein. Das bedeutet die AGB greifen, wenn im Vertrag selber zu bestimmten Sachverhalten oder Fragen keine Regelung enthalten ist. Die in den AGB für das Kreditgeschäft relevanten Paragraphen machen aber auch deutlich...