Ermesensausübung: Steuerfestsetzung aus
Billigkeitsgründen bei rückwirkender Gesetzesänderung
Leitsatz
Können
sich Steuerpflichtige im Zeitpunkt einer Vermögensdisposition auf
eine durch ein BMF-Schreiben gesicherte Rechtsauffassung verlassen,
führt dies zu einem gewichtigen Vertrauenstatbestand. Ist eine durch
ein BMF-Schreiben angewandte Berechnungsmethodik für den Steuerpflichtigen
erkennbar nicht system- und verfassungswidrig, wiegt auch dies für
den Vertrauensschutz. Im Rahmen der Anwendung der Steuerfestsetzung
im Billigkeitsweg gem. § 163 AO hat das Finanzamt die Pflicht, eine
entsprechende Entlastung im Einzelfall vorzunehmen. Unter Umständen reduziert
sich das Ermessen auf Null.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2015 S. 5 Nr. 1 KÖSDI 2015 S. 19190 Nr. 2 EAAAE-79869
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