Erstattung von Umsatzsteuerzahlungen bei überhöhten Rechnungsausweis
Leitsatz
Ein Leistungsempfänger, der einen überhöhten Umsatzsteuerbetrag an einen Rechnungsaussteller geleistet, die insoweit zu viel
erstattete Vorsteuer an das FA zurückgezahlt hat und der gegen den Rechnungsaussteller einen zivilrechtlichen Bereicherungsanspruch
hat, hat keinen Direktanspruch gegen des Fiskus auf Erstattung des überhöhten Umsatzsteuerbetrags, wenn der Rechungsaussteller
zwischenzeitlich insolvent ist und es dem Leistungsempfänger daher unmöglich ist, die zu viel gezahlte Umsatzsteuer vom Rechnungsaussteller
zurückzuerhalten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2014 S. 12 Nr. 43 EFG 2014 S. 1934 Nr. 22 QAAAE-79865
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