Zurverfügungstellung von Praxisräumen, nichtärztlichem Personal, medizinischen Geräten und Verbrauchsmaterialien für die Durchführung
von Mammographie-Screening-Leistungen als einheitliche, nicht von der Umsatzsteuer befreite Leistung
Leitsatz
1. Bei der Zurverfügungstellung von Praxisräumen, nichtärztlichem Personal, medizinischen Geräten und Verbrauchsmaterialien
für die Durchführung von Mammographie-Screening-Leistungen handelt es sich um eine einheitlich zu beurteilende steuerpflichtige
gemischte sonstige Leistung aufgrund eines Vertrages besonderer Art.
2. Die einheitliche Leistung ist weder als Vermietungsumsatz i. S. v. § 4 Nr. 12 UStG noch als sonstige Leistung im Bereich
der Humanmedizin nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG von der Umsatzsteuer befreit.
3. Steuerfrei nach § 4 Nr. 14 UStG sind dagegen die – gegenüber der hier zu beurteilenden Leistung jeweils selbständige –
Erstellung und Befundung der Mammographie-Aufnahmen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n): DStR 2015 S. 8 Nr. 13 DStRE 2015 S. 804 Nr. 13 EFG 2014 S. 1627 Nr. 18 JAAAE-79837
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