Die Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG
14. Aufl. 2014
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Vorwort
Die Einnahmenüberschussrechnung ist eine in der Praxis häufig vorkommende Gewinnermittlungsart, die vor allem von den Angehörigen der freien Berufe (z. B. Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Ingenieuren, Architekten oder Journalisten) angewandt wird, da sie nicht der Buchführungspflicht unterliegen.
Sie hat gegenüber der Bilanzierung den Vorteil, dass im Prinzip nur die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aufzuzeichnen sind, was eine erhebliche Vereinfachung und Kostenreduzierung bedeutet. Daher ermitteln auch gerne Gewerbetreibende, die weder nach Handels- noch nach Steuerrecht zur Bilanzierung verpflichtet sind, also Kleingewerbetreibende, ihren Gewinn nach der Einnahmenüberschussrechnung. Darüber hinaus hat die Methodik der Einnahmenüberschussrechnung für Einzelkaufleute aufgrund der mit dem Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG) vom , BGBl I S. 1102, vorgenommenen Einfügung des § 241a in das HGB und seiner grundsätzlichen Anwendung ab dem an Bedeutung gewonnen.
Aber auch Land- und Forstwirte, die weder zur Buchführung verpflichtet sind noch die Voraussetzungen des § 13a EStG erfüllen, können ...