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§ 6 InvStG unionsrechtswidrig
Nach einer Entscheidung des EuGH beschränkt die pauschale Besteuerung nach § 6 InvStG von intransparenten Fonds den Kapitalverkehr. Werden durch inländische und ausländische Fonds bestimmte Bekanntmachungen und Veröffentlichungen nicht erfüllt, werden Erträge pauschal besteuert. Die Vorschrift ermögliche dem Steuerpflichtigen zum Nachweis der Einkünfte nicht, Unterlagen oder Informationen beizubringen, anhand derer die tatsächliche Höhe der Einkünfte nachgewiesen werden kann. Deshalb sei die Regelung des InvStG geeignet, deutsche Anleger davon abzuhalten, Anteile an einem ausländischen Investmentfonds zu kaufen. Denn sie haben keine Möglichkeit, durch Unterlagen oder Informationen der nachteiligen Pauschalbesteuerung zu entgehen. Der Eingriff sei weder durch die Notwendigkeit steuerlic...