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BFH 25.9.2014 IV R 44/11, NWB 48/2014 S. 3602

Einkommensteuer | Versicherungsentschädigung als Sondergewinn bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

Gewinne aus Entschädigungen, die für die Zerstörung eines Wirtschaftsguts des Anlagevermögens durch höhere Gewalt geleistet werden, sind nach dem als Sondergewinne gem. § 13a Abs. 6 Satz 1 Nr. 4 EStG in den Durchschnittssatzgewinn gem. § 13a Abs. 3 EStG einzubeziehen.

Anmerkung:

Die Frage, ob Versicherungsentschädigungen nach einem Verlust von Wirtschaftsgütern durch höhere Gewalt bei der Durchschnittssatzgewinnermittlung nach § 13a EStG zu erfassen sind, war umstritten. Wie im Urteil ausgeführt, gab es in der bis 1999 geltenden Fassung des § 13a EStG eine ausdrückliche Regelung zur Erfassung derartiger Betriebsvorgänge. Ihr Wegfall hatte einen Teil des Schrifttums zu der Auffassung bewogen, derartige Entschädigungen seien durch den Grundbetrag der Durchschnittssatzgewinnermittlung abgegolten. Daraus folgte ein gewisser Widerspruc...