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EU-Kommission stellt Optionen für ein einfacheres und robusteres Mehrwertsteuersystem vor
Die EU-Kommission veröffentlichte am ein Dokument, in dem Überlegungen zur Gestaltung eines einfacheren, wirksameren und betrugssichereren Mehrwertsteuersystems für den Binnenmarkt in der EU erläutert werden. Ziel ist die Schaffung eines „endgültigen Mehrwertsteuersystems“, das das seit mehr als 20 Jahren in der EU geltende vorläufige und überholte System ersetzen soll. Das künftige Mehrwertsteuersystem soll den Bedürfnissen der Wirtschaft im Binnenmarkt besser gerecht werden und weniger betrugsanfällig sein als das heutige System.
Umfangreiche politische und fachliche Konsultationen ergaben, dass ein auf dem Ursprungsort basierendes System wohl nicht realisierbar ist. Es besteht vielmehr Einigkeit darin, dass ein endgültiges System auf dem Grundsatz des Bestimmungsorts basieren muss, d. h. die Mehrwertsteuer ist am Bestimmungsort der Gegenstände zu entrichten.
In dem veröffentlichten Dokument werden die fünf folgenden Optionen vorgestellt, die die Kommission für durchführbar hält:
Der Lieferer ist für die Erhebung und Entrichtung der Mehrwertsteuer verantwortlich, und die Besteuerung von Lieferungen hängt davon ab, wohin die Gegenstände gel...