Behandlung des Übergangsgewinns beim
Wechsel zur Liebhaberei
Leitsatz
Der
Übergang vom Erwerbsbetrieb zum Liebhabereibetrieb hat nicht zur
Folge, dass Steuerpflichtige, die ihren Gewinn durch Einnahme-Überschussrechnung
ermittelt haben, den infolge des Wechsels zum Bestandsvergleich
entstandenen Gewinn bereits im Zeitpunkt des Übergangs zur Liebhaberei
versteuern müssen. Der Übergangsgewinn ist erst bei der tatsächlichen
Aufgabe bzw. Veräußerung des Betriebs anzusetzen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2015 S. 8 Nr. 34 DStRE 2015 S. 1220 Nr. 20 EFG 2015 S. 11 Nr. 1 KÖSDI 2015 S. 19191 Nr. 2 Ubg 2015 S. 666 Nr. 11 VAAAE-79136
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