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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 3 K 1685/12 EFG 2015 S. 21 Nr. 1

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, FGO § 48, FGO § 60

Zur zeitlichen Erfassung von Sondervergütungen bei der Bildung einer Rückstellung für Jahresabschlusskosten

Leitsatz

Eine Neutralisierung der in der Steuerbilanz der Personengesellschaft zu bildenden Rückstellung für die Jahresabschlusskosten durch Aktivierung eines korrespondierenden Anspruchs in der Sonderbilanz des Gesellschafters, der im Rahmen eines Steuerberatungsauftrags für die Gesellschaft tätig ist, kommt nicht in Betracht. Der Gesellschafter hat insoweit noch keine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2 EStG erbracht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BB 2014 S. 3056 Nr. 50
DStR 2015 S. 6 Nr. 35
DStRE 2015 S. 1217 Nr. 20
DStZ 2014 S. 867 Nr. 24
EFG 2015 S. 21 Nr. 1
KÖSDI 2015 S. 19152 Nr. 1
StuB-Bilanzreport Nr. 7/2015 S. 270
Ubg 2015 S. 665 Nr. 11
BAAAE-79134

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