DBAI Liechtenstein Artikel 13

Artikel 13 Inkrafttreten [1]

(1) Dieses Abkommen tritt einen Monat nach dem Tag in Kraft, an dem die Vertragsparteien einander notifiziert haben, dass ihre jeweiligen Voraussetzungen für das Inkrafttreten dieses Abkommens erfüllt sind. Maßgeblich ist der Tag des Eingangs der letzten Notifikation.

(2) Dieses Abkommen ist nach Inkrafttreten auf Ersuchen anzuwenden, die am Tag oder nach dem Tag des Inkrafttretens gestellt werden, jedoch nur in Bezug auf Steuerjahre oder Veranlagungszeiträume, die am oder nach dem beginnen.

Fundstelle(n):
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MAAAE-78971

1Dieses Abkommen ist am in Kraft getreten (BGBl 2011 II S. 326). Es ist rückwirkend anzuwenden ab .