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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 07 | Körperschaftsteuer: Bewertung von Gesellschaftsanteilen für die Erbschaftsteuer

Das FinMin Schleswig-Holstein hat in einer Kurzinfo die Frage beantwortet, wie die Kosten ertragsteuerlich zu behandeln sind, die einer Kapitalgesellschaft im Zusammenhang mit der Erstellung einer Erklärung zur gesonderten Feststellung des gemeinen Werts von Gesellschaftsanteilen für Zwecke der Erbschaftsteuer nach § 153 Abs. 3 BewG entstehen. Danach sind die Aufwendungen nicht als verdeckte Gewinnausschüttungen zu behandeln.

Um die Körperschaftsteuer geht es jetzt bei diesem Track. – An das Schleswig-Holsteinische Finanzministerium ist die interessante Frage herangetragen worden: Wie sind die Kosten ertragsteuerlich zu behandeln, die einer Kapitalgesellschaft entstehen im Zusammenhang mit der Erstellung einer Erklärung zur gesonderten Feststellung des gemeinen Werts von Gesellschaftsanteilen? Und zwar für Zwecke der Erbschaftsteuer?

Ist ein Anteil an einer Kapitalgesellschaft Gegenstand einer Schenkung oder eines Erwerbes von Todes wegen, ist er für die Zwecke der Erbschaftsteuer zu bewerten. Anteile an Kapitalgesellschaften, für die kein Börsenkurs existiert, sind dabei mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Kann dieser nicht aus Verkäufen abgeleitet werden, ist...