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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 10 | Lohnsteuer: Ehrenmitgliedschaft in einem Golfclub als Arbeitslohn

Wird einem früheren firmenspielberechtigten Vorstandsmitglied einer Bank nach dessen Eintritt in den Ruhestand eine Ehrenmitgliedschaft in einem Golfclub gewährt und verzichtet der Golfclub dabei auf die Mitgliedsbeiträge, liegt nur dann Arbeitslohn vor, wenn mit der Zuwendung die Arbeitsleistung des Vorstandsmitglieds entlohnt werden soll. Entscheidend ist nach einem aktuellen Urteil des VI. Senats allein der Rechtsgrund der Zuwendung.

Ehrenmitgliedschaft in einem Golfclub als Arbeitslohn. – Eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs zu diesem Thema ist von viel größerem Interesse für die Praxis als es auf den ersten Blick scheint. Die für die Lohnsteuer zuständigen Richter des VI. Senats des BFH haben nämlich einmal mehr deutlich gemacht: Ein einfacher Kausalzusammenhang genügt nicht für die Annahme von Arbeitslohn. Aber sehen wir uns doch zunächst den Streitfall an.

Das Vorstandsmitglied einer Bank profitierte während seiner aktiven Zeit von einer Firmenspielberechtigung, die der Arbeitgeber von einem Golfclub erworben hatte. Dabei handelte es sich um einen geldwerten Vorteil, der als Arbeitslohn zu versteuern war. So weit, so klar. Nach de...