Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 23 | Freiberufliche Tätigkeit: Referentin für klinische Studien muss keine Gewerbesteuer zahlen

Der BFH muss in einem Revisionsverfahren klären, ob eine examinierte Krankenschwester mit zusätzlich abgeschlossenem Masterstudiengang „Clinical Research”, deren Tätigkeit sich im Wesentlichen auf die Planung, Durchführung und Evaluation von klinischen Prüfungen zu Arzneimitteln und Medizinprodukten erstreckt, eine selbständige Tätigkeit ausübt, die einem Heilberuf im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG ähnlich ist. Das FG Münster hat dies in erster Instanz bejaht.

Die Abgrenzung zwischen einem Gewerbetrieb und einer freiberuflichen Tätigkeit ist ein absoluter Dauerbrenner. Jetzt ist zu der großen Zahl von Entscheidungen, die sich mit Heilberufen befassen, eine weitere hinzugekommen.

Der Hintergrund ist bekannt: Bei den freiberuflichen Einkünften zu erfassen ist die selbständige Tätigkeit von Ärzten, Zahnärzten, Heilpraktikern, Dentisten, Krankengymnasten und ähnlichen Berufen. Gestritten wird zumeist darum, ob es sich bei einer bestimmten Tätigkeit um einen „ähnlichen Beruf” handelt. So auch vor dem Finanzgericht Münster. Konkret ging es um eine examinierte Krankenschwester mit einer zusätzlichen Qualifikation als Fachkrankenschwester für Anästhesie und Intensivmedizi...