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FG Baden-Württemberg  v. - 6 K 5258/09

Gesetze: UmwStG 2006 § 4 Abs. 1 S. 2UmwStG 2006 § 12 Abs. 1 S. 2UmwStG 2006 § 12 Abs. 2 S. 2KStG § 8b Abs. 3KStG § 8b Abs. 7KStG § 8b Abs. 8 EWGRL 434/90 Art. 7 UmwG § 2 Abs. 1

Ansatz eines Übernahmeverlusts bei der Aufwärtsverschmelzung von Lebensversicherungsunternehmen

steuerliche Sonderbehandlung von Lebens- und Krankenversicherungen

Leitsatz

1. Bei der Aufwärtsverschmelzung von Lebensversicherungsunternehmen bleibt ein Übernahmeverlust gem. § 12 Abs. 2 S. 1 UmwStG 2006 nicht deshalb außer Ansatz, weil § 12 Abs. 2 S. 2 UmwStG 2006 nach dem reinen Wortlaut nur hinsichtlich des Übernahme-„Gewinns” auf § 8b KStG verweist. Vielmehr ist § 12 Abs. 2 S. 2 UmwStG 2006 dahingehend auszulegen, dass der Übernahmeverlust eines Lebensversicherers (auch) berücksichtigt wird.

2. Die Einführung des Halbeinkünfteverfahrens in 2001 erfordert insoweit eine „Sonderbehandlung” der Lebens- und Krankenversicherungen, dass die Regelungen des § 8b Abs. 1 bis 6 KStG nicht zur Anwendung gelangen, d. h. Gewinne und Verluste uneingeschränkt der Besteuerung unterliegen.

3. Durch (Az.: I R 58/12) wurde die Entscheidung aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das FG zurückverwiesen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
UAAAE-78656

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