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Kirchensteuer | KiStAM-Abfrage wird bis verlängert
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat den Zeitraum zur Regelabfrage verlängert. Während bislang der als letzter Abruf-Tag kommuniziert wurde, haben UnternehmenS. 823 nunmehr einen Monat länger Zeit, die Kirchensteuerabzugsmerkmale (KiStAM) ihrer Gesellschafter einzuholen. Darauf weist aktuell der Deutsche Steuerberaterverband e .V. (DStV) hin. Des Weiteren macht der DStV nochmals auf die Ausnahmeregelungen zur Entlastung von Kapitalgesellschaften aufmerksam.
Hintergrund: Nach § 51a Abs. 2c Nr. 3 EStG müssen Kirchensteuerabzugsverpflichtete einmal jährlich im Zeitraum vom 1. 9. bis 31. 10. beim BZSt im automatisierten Verfahren abfragen, ob Kunden bzw. Anteilseigner zum Stichtag 31. 8. des Jahres kirchensteuerpflichtig sind. Damit auch die aktuell Antragstellenden noch für das Einführungsjahr 201...