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Bundesrat stimmt Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV) zu
Der Bundesrat hat der Verordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Betriebsstätten nach § 1 Abs. 5 des Außensteuergesetzes (Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung – BsGaV) am zugestimmt. Durch die Verordnung soll das Ergebnis des OECD-Betriebsstättenberichts 2010 in innerstaatliches Recht umgesetzt werden. Dieser Bericht beruht auf dem international entwickelten Grundsatz zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf die grenzüberschreitende Aufteilung der Einkünfte zwischen einer Betriebsstätte und dem Unternehmen, zudem sie gehört.
Durch die Rechtsverordnung soll noch konkreter als im Gesetz (vgl. § 1 Abs. 5 AStG) sichergestellt werden, dass von Stpfl. und Verwaltung wettbewerbsneutrale und im internationalen Kontext akzeptable Lösungen gefunden werden, die auf den international anerkannten Grundsät...BGBl 2014 I S. 1603