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BFH 20.8.2014 X R 15/10, NWB 46/2014 S. 3454

Abgabenordnung | Änderung des Folgebescheids bei Feststellung der Nichtigkeit eines Grundlagenbescheids

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Auch die Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts durch die Finanzbehörde (§ 125 Abs. 5 AO) kann Regelungswirkung haben und daher ihrerseits einen der Bestandskraft fähigen Verwaltungsakt darstellen (Änderung der Rechtsprechung). (2) Stellt die Finanzbehörde durch Verwaltungsakt die Nichtigkeit eines Grundlagenbescheids fest, ist der Folgebescheid gem. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO zu ändern. Zugleich bewirkt die Nichtigkeitsfeststellung die Hemmung des Ablaufs der Festsetzungsfrist für den Folgebescheid (§ 171 Abs. 10 AO).

Anmerkung:

Ob die Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts ihrerseits ein Verwaltungsakt ist, war bisher höchst umstritten (wie sich auch aus der Urteilsbegründung ergibt). Der X. Senat hat mit Zustimmung der anderen ...