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BMF 23.10.2014 IV C 5 - S 2363/13/10003, NWB 46/2014 S. 3453

Lohnsteuer | Lohnsteuererhebung bei verschiedenartigen Bezügen/Lohnarten

In den (BStBl 2013 I S. 951, Rn. 104-106) sowie vom (BStBl 2013 I S. 943, Tz. III. 5) wird aus Vereinfachungsgründen auf die Möglichkeit einer besonderen Lohnsteuererhebung bei verschiedenartigen Bezügen hingewiesen (Nichtbeanstandungsregelung). Diese Regelung gilt bisher nur für die Kalenderjahre 2013 und 2014. Aus Billigkeitsgründen wird diese Nichtbeanstandungsregelung mit für das Kalenderjahr 2015 verlängert. Die Verlängerung gilt für die Lohnsteuererhebung auf den laufenden Arbeitslohn für Lohnzahlungszeiträume, die vor dem enden, und für die Lohnsteuererhebung auf sonstige Bezüge, die vor dem zufließen.