Kommunalabgabenrecht

2024

ISBN: 978-3-482-42752-7

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Kommunalabgabenrecht Online

§ 4 Gebühren (Allgemeines)

Damian-Markus Preisner (September 2024)

I. Vorbemerkung

1§ 4 Abs. 1 ist nur eine allgemeine Ermächtigung zur Gebührenerhebung in kommunalen Selbstverwaltungsangelegenheiten (weisungsfreien Angelegenheiten bzw. solchen des eigenen Wirkungskreises), die durch § 5 für Verwaltungsgebühren sowie § 6 für Benutzungsgebühren und § 7 für die Abwälzung von Verbandslasten durch Einbeziehung in die Gebührenerhebung nach den Grundsätzen des § 6 konkretisiert wird. Eine inhaltlich gleichlautende Vorschrift gibt es nur im Saarland (§ 4 Abs. 1 SKAG), in Brandenburg (§ 4 Abs. 1 BraKAG) und in Thüringen (§ 10 TKAG). In Rheinland-Pfalz, Sachsen und Bayern besteht zudem die Besonderheit, dass die Ermächtigung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren in Selbstverwaltungsangelegenheiten bzw. in weisungsfreien Angelegenheiten bzw. solchen im eigenen Wirkungskreis außerhalb des jeweiligen KAG normiert ist (vgl. § 2 Abs. 5 LGebG RP; § 25 Abs. 1 SächsVwKG; Art. 20 Abs. 1 BayKostG).

2§ 4 Abs. 2 enthält eine gesetzliche Definition einerseits der Verwaltungsgebühr und andererseits der Benutzungsgebühr. Entsprechende ausdrückliche Definitionen finden sich nur im Saarland (§ 4 Abs. 2 SKAG), in Schleswig-Holstein (§ 4 Abs. 1 KAG SH), in ...

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