Kommunalabgabenrecht
2024
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Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG)
vom (GVBl. S. 265), geändert durch das Erste Gesetz zur Änderung des Straßenausbaubeitragsgesetzes vom (GVBl. S. 398), aufgehoben durch folgendes Gesetz vom (GVBl. S. 266):
Artikel I
Das Straßenausbaubeitragsgesetz vom (GVBl. S. 265), das durch Gesetz vom (GVBl. S. 398) geändert worden ist, wird aufgehoben. Die vereinnahmten Straßenausbaubeiträge werden auf Antrag zurückgezahlt.
Artikel II
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.S. 2