Kommunalabgabenrecht
2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vollzug des Kommunalabgabengesetzes vom
Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom (MinBl. S. 197)
Das Kommunalabgabensetz (KAG) vom (GVBl. S. 175) ist am in Kraft getreten. Es tritt an die Stelle des Kommunalabgabengesetzes vom (GVBl. S. 103) und der Kommunalabgabenverordnung vom (GVBl S. 199).
Zu dieser Ausführung des neuen Gesetzes wird auf Folgendes hingewiesen:
Zu § 1 (Anwendungsbereich)
Absatz 1 enthält eine den Kommunalabgabengesetzen der anderen Länder vergleichbare allgemeine Ermächtigungsnorm zur Abgabenerhebung zugunsten der Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise. Diese Regelung bringt die kommunale Abgabenhoheit als Bestandteil des Selbstverwaltungsrechts der kommunalen Gebietskörperschaften zum Ausdruck, stellt aber selbst nicht die gesetzliche Ermächtigung zum Erlass von Abgabensatzungen als Grundlage der Abgabenerhebung dar. Die speziellen gesetzlichen Ermächtigungsnormen für die einzelnen Abgabenarten enthalten die §§ 5 bis 12.
Ist die Abgabe bereits in einem Bundes- oder Landesgesetz geregelt, gehen diese Vorschri...