Kommunalabgabenrecht
2024
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Verordnung über die staatlichen Erstattungsleistungen anlässlich der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge (Straßenausbaubeitrags-Erstattungsverordnung – SABErstV) vom (GVBl. S. 787)
Bek. des Bayer. Staatsministeriums des Innern und für Integration vom , BayRS 2024-1-2-I (§§ 1–4)
Auf Grund des Art. 19 Abs. 9 Satz 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch Gesetz vom (GVBl. S. 449) geändert worden ist, verordnet das Bayerische Staatsministerium des Innern und für Integration im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat:
§ 1 Zuständige Verwaltungsbehörden
Zuständige Verwaltungsbehörden für Erstattungen nach Art. 19 Abs. 9 Satz 1 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sind die Regierungen (Erstattungsbehörden).
§ 2 Verfahren der Antragstellung
1) 1Die Gemeinden richten ihre Anträge auf Erstattung unmittelbar an die jeweils zuständige Erstattungsbehörde. 2Wird ein Antragsformular oder ein elektronisches Antragsverfahren zur Verfügung gestellt, ist dieses von de...