Personengesellschaften im Steuerrecht
9. Aufl. 2015
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A. Die Stellung der Personengesellschaften im Steuerrecht
I. Allgemeines
1Der Terminus Personengesellschaft ist dem Gesellschaftsrecht entlehnt. Insoweit wird er z. B. im Umwandlungsgesetz als Sammelbegriff für bestimmte Personenzusammenschlüsse verwendet, die wiederum von solchen abgegrenzt werden, die unter den Sammelbegriff Kapitalgesellschaft zusammengefasst werden. Auch die Steuergesetze verwenden vielfach den Begriff der Personengesellschaft (z. B. § 15 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG) und knüpfen die Erfüllung von steuerlichen Tatbeständen an die gesellschaftsrechtliche Einordnung als Personengesellschaft. Unabhängig davon kennt das Steuerrecht auch die in § 15 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG verankerten originär steuerrechtlichen Begriffe des Mitunternehmers bzw. der Mitunternehmerschaft. Letztere werden im steuerlichen Kontext zwar oftmals synonym mit den Begriffen Gesellschafter einer Personengesellschaft bzw. Personengesellschaft verwendet. Allerdings sind die Begriffe nicht deckungsgleich, da es Personengesellschaften gibt, die den Tatbestand einer Mitunternehmerschaft nicht erfüllen (z. B. vermögensverwaltende Personengesellschaften ohne gewerbliche Prägung oder Infizierung) und andererseits Mitunternehmerschaften existieren, die gesellschaftsrechtlich nicht ...