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KSR Nr. 11 vom Seite 1

Anrechnungsberechtigung bei „Cum-ex-Geschäften“

Übergang des wirtschaftlichen Eigentums beim Handel mit Aktien

Alexander Kratzsch

Der BFH hat über die bis zum Veranlagungszeitraum 2012 relevante Rechtsfrage der „Cum-ex-Geschäfte“ – bei gleichzeitigem Abschluss von Finanzierungs-, Wertpapierleih- und (Total-Return-)Swapgeschäften sowie einem kurzfristigen Rückverkauf der Aktien – entschieden. Dabei ging es um einen Handel von Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Dividendenberechtigung rund um einen Dividendenstichtag, der bei bestimmter Gestaltung die Gefahr einer doppelten/mehrfachen Anrechnung von (nur einmal erhobener) Kapitalertragsteuer mit sich bringt. Vergleichbare Gestaltungen wurden in der Vergangenheit insbesondere im Zusammenhang mit Leerverkäufen praktiziert. Ob der Erwerber zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bei Leerverkäufen wirtschaftliches Eigentum erwirbt und damit für ihn eine Anrechnungsberechtigung bestehen könnte, ist – mangels Entscheidungserheblichkeit – auch nach dem Urteil nicht geklärt.

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Problemstellung

Fraglich war nach der Rechtslage bis zum Veranlagungszeitraum 2012 beim Erwerb von Aktien eines börsennotierten inländischen Unternehmens „cum“ Dividendenanspruch von einem ausländischen Broker im außerbörslichen Handel durch eine GmbH – sog. over the coun...