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Lohnsteuer-Nachschau
Erste ausführliche Stellungnahme des BMF zu Durchführung und Rechtsfolgen
Durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz vom (BGBl 2013 I S. 1809) wurde mit § 42g EStG eine Regelung zur Lohnsteuer-Nachschau neu in das Gesetz eingefügt, die zum in Kraft getreten ist. Mit der Lohnsteuer-Nachschau wurde eine Rechtsgrundlage für eine Prüfung ohne vorherige Ankündigung geschaffen, die insbesondere gemeinsame Prüfungen von Zoll- und Finanzverwaltung erleichtert. Die Finanzverwaltung hat nun erstmals zu diversen Einzelfragen Stellung genommen.
Lohnsteuer-Nachschau in besonderen Fällen
Die Lohnsteuer-Nachschau ist ein besonderes Verfahren der Finanzverwaltung zur Aufklärung möglicher lohnsteuerlich relevanter Sachverhalte. Es handelt sich nicht um eine Außenprüfung. Daher bedarf es z. B. auch keiner Prüfungsanordnung. Eine Lohnsteuer-Nachschau kommt insbesondere in Betracht
bei Beteiligung an Einsätzen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit,
zur Feststellung der Arbeitgeber- oder Arbeitnehmereigenschaft,
bei Aufnahme eines neuen Betriebs,
zur Prüfung der steuerlichen Behandlung von sog. Minijobs.
Nicht Gegenstand der Lohnsteuer-Nachschau sind hingegen Ermittlungen der individuellen steuerlichen Verhältnisse der Arbeitnehmer sowie Beschäftigungen in Privathaushalten...