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Bilanzierung | Bilanzierung von Abschlagzahlungen bei Architekten und Ingenieuren
Bilanzierende Architekten und Ingenieure realisieren bereits dann einen Gewinn aus Planungsleistungen, wenn der Anspruch auf Abschlagzahlung nach der HOAI entstanden ist. Es kommt damit weder auf eine Teilabnahme durch den Auftraggeber noch auf die Erstellung der Honorarschlussrechnung an.
Der [i]Erbringung einer abnahmefähigen TeilleistungAnspruch nach § 15 Abs. 2 HOAI n. F. bzw. § 8 Abs. 2 HOAI a. F. entsteht, wenn der Architekt bzw. Ingenieur eine abnahmefähige Teilleistung erbracht hat . Der Anspruch auf die Abschlagzahlung ist dann so gut wie sicher und als Forderung zu aktivieren. S. 994
Eine [i]Keine Passivierung als erhaltene Anzahlung Passivierung der Abschlagzahlungen als erhaltene Anzahlungen auf schwebende Geschäfte scheidet nach dem BFH hingegen aus.