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Umsatzsteuer | Ermäßigter Umsatzsteuersatz bei Fetisch-Studio in Ferienwohnung
Der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Beherbergungsleistungen kann auch für die Vermietung einer Ferienwohnung gewährt werden, zu der ein Fetisch-Studio gehört. Nach dem Niedersächsischen FG ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz aber auf den Teil der Wohnung zu beschränken, der nicht als Fetisch-Studio, sondern als „normale“ Ferienwohnung tageweise genutzt wird.
A vermietet eine 70 m² große Ferienwohnung. Zusätzlich gibt es noch ein 30 m² großes Fetisch-Studio, das an die Wohnung angeschlossen ist und das mitvermietet wird. Die gesamte Wohnung einschließlich Studio kann stundenweise oder auch tageweise gemietet werden.
Nach [i]Aufteilung nach Flächen möglichdem FG unterliegen die Mieten für eine stundenweise Anmietung dem vollen Steuersatz von 19 %; denn dann steht nicht die Beherbergung im ...