Zahlungen eines Gesellschafters aufgrund eines Schuldbeitritts sind keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen?
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Sind Zahlungen eines mehrheitlich beteiligten Gesellschafters einer Bauträger-GmbH, der aufgrund eines unentgeltlichen und zeitlich unbegrenzten notariellen Schuldbeitritts bei Verzug der Gesellschaft für Nutzungsausfall und Zinsen in Anspruch genommen wird, im Jahr der Zahlung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abziehbar?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
IAAAE-78177