Aufwendungen für eine Feier anlässlich des 30. Geburtstags und der Bestellung zum Steuerberater ("Doppelanlass") sind nicht anteilig als Werbungskosten abziehbar?
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Sind Aufwendungen für eine Feier anlässlich des 30. Geburtstags und der Bestellung zum Steuerberater ("Doppelanlass") unter Anwendung der Grundsätze des Beschlusses des Großen Senats des anteilig als Werbungskosten abziehbar?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
AAAAE-78132