Keine Versagung der Freibeträge für Kinder wegen schuldhafter Versäumung eines Vorsprachetermins bei fehlender Bekanntgabe der Vermittlungseinstellung durch die Arbeitsagentur
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Ist die Familienkasse berechtigt, die Kindergeldfestsetzung aufzuheben und das zu viel gezahlte Kindergeld zurückzufordern, da die Tochter sich beim Arbeitsamt arbeitssuchend meldete, dort aber mehrere Gesprächstermine nicht wahr nahm und deshalb aus den Registern des Arbeitsamtes gelöscht wurde?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
  LAAAE-78124