Entfällt mit der Streichung des § 23 Abs. 2 Satz 2 EStG der Anwendungsvorrang des § 23 EStG vor § 17 EStG schon für das Veranlagungsjahr 2008?
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Zuordnung Veräußerungsverlust § 17 EStG / § 23 EStG - Entfällt mit der Streichung des § 23 Abs. 2 Satz 2 EStG durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vom (BGBl 2007 I S. 1912) der Anwendungsvorrang des § 23 EStG vor § 17 EStG schon für das Veranlagungsjahr 2008? - Bedurfte es, da die Streichung bei § 23 EStG und Neufassung des § 20 EStG im Zusammenhang mit der Einführung der Abgeltungsteuer ab 2009 standen, keiner speziellen Anwendungsregelung (Nichtaufführung im § 52a Abs. 11 EStG i.d.F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008)?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
XAAAE-78120