Zinsen für ein Darlehen, das die Mutter(-kapital)gesellschaft von einer Konzernfinanzierungsgesellschaft - einer ihrem wesentlich beteiligten Anteilseigner nahestehenden Person im Sinne von § 1 Abs. 2 AStG - aufgenommen hat, um die Beteiligung an der Tochter(-personen) gesellschaft zu erwerben sind keine Sonderbetriebsausgaben?
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Sind Zinsen für ein Darlehen, das die Mutter(-kapital)gesellschaft von einer Konzernfinanzierungsgesellschaft --einer ihrem wesentlich beteiligten Anteilseigner nahestehenden Person im Sinne von § 1 Abs. 2 AStG-- aufgenommen hatte, um die Beteiligung an der Tochter(-personen)gesellschaft nebst deren Unterbeteiligungen zu erwerben, im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung für die Urenkelgesellschaft als mittelbare Sonderbetriebsausgaben abzugsfähig, oder steht dem Abzug § 8a KStG entgegen? - Verstößt § 8a KStG gegen die unionsrechtliche Niederlassungs- und/oder Kapitalverkehrsfreiheit?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
GAAAE-78117