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Der neue Mindestlohn
Die zehn häufigsten Fragen rund um den neuen Mindestlohn
[i]Freckmann, NWB 20/2014 S. 1507Nun ist es endlich soweit: Das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) ist verabschiedet (BGBl 2014 I S. 1348). Deutschland wird ab dem einen flächendeckenden Mindestlohn erhalten. Erklärtes Ziel der „GroKo“ ist, dass grds. alle abhängig Beschäftigten Anspruch auf einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 € brutto pro Stunde haben. Die Bundesregierung kann die Mindestlohnhöhe auf Vorschlag der Mindestlohnkommission durch Rechtsverordnung ändern; die Kommission entscheidet erstmals bis zum mit Wirkung zum . Doch wie so oft wirft ein neues Gesetz mehr Fragen auf als es zunächst beantwortet. Wer ist vom Mindestlohn betroffen? Was gilt für Praktikanten? Was ist bei variabler Vergütung? Was passiert, wenn der Mindestlohn nicht gezahlt wird? Im Folgenden möchten wir einen ersten Überblick verschaffen.
Zum Thema sind in der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) aufrufbar:
Mindestlohn: Allgemeinverbindliche Tarifabschlüsse nach Branchen – Übersicht NWB UAAAE-70432
Mindestlohn: Handlungsmöglichkeiten für Unternehmen – Checkliste NWB MAAAE-71142
Mandanten-Information 5/2014 (September/Oktober) NWB HAAAE-70565
Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftig...