Lehrbuch Umsatzsteuer
16. Aufl. 2014
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Kapitel 4: Sonstige Leistung
4.1 Allgemeines
4.1.1 Bedeutung
182Für die Lösung von Fällen ist es wichtig, zwischen Lieferung und sonstiger Leistung unterscheiden zu können, da deren Besteuerung sehr unterschiedlich erfolgt. Je nachdem, ob eine Lieferung oder eine sonstige Leistung vorliegt, sind unterschiedliche Bestimmungen zu
Zeitpunkt und Ort der Leistung (§ 3 Abs. 5a – 8 UStG, § 3a UStG),
Leistungsumfang (Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung),
Steuererhebung (§ 18 ff. UStG, § 13b UStG)
anzuwenden.
Ein Videovertriebshändler H überlässt bespielte Video-DVDs an Videothekare, die diese bespielten DVDs in ihren Videotheken vorführen und weitervermieten. Außerdem liefert er ihnen sog. Vervielfältigungsstücke, die die Videothekare an ihre Kunden zur ausschließlich privaten Nutzung weiterveräußern dürfen.
Soweit H die DVDs zur Vorführung und Weitervermietung überlässt, unterliegt die Leistung des H dem ermäßigten Steuersatz des § 12 Abs. 2 Nr. 7b und c UStG. Dies gilt selbst dann, wenn die Videothekare Eigentümer der DVDs werden. Der wesentliche Inhalt der Leistung des H ist in diesen Fällen in der Übertragung des Nutzungsrechts zu sehen, die DVDs entgegen den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes zu ...BStBl 1985 II 271