Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Aktuelles zur Testamentsvollstreckung
Die Entwicklung im Jahr 2013
Der nachfolgende Beitrag schließt an den Beitrag des Verfassers „Aktuelles zur Testamentsvollstreckung“, NWB GAAAE-36298 an. Der Schwerpunkt liegt wiederum auf Entscheidungen, die für die praktische Arbeit von geschäftsmäßigen Testamentsvollstreckern von Bedeutung sind und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Leitsätze weiterer Entscheidungen können dem Rechtsprechungsspiegel der AGT (www.agt-ev.de/presse/rechtsprechungsspiegel) entnommen werden.
I. Vorerbschaft mit Testamentsvollstreckung bei Sozialhilfebezug
Will der Erblasser einem Sozialhilfeempfänger durch letztwillige Verfügung etwas zuwenden, müssen sozialrechtliche Fallstricke mitbedacht werden. Letztwillige Zuwendungen können für den Bedachten dazu führen, dass er nicht mehr als bedürftig gilt und infolgedessen seine Sozialhilfeansprüche verliert. Im Ergebnis kommt die Zuwendung dann entgegen dem Erblasserwillen nicht dem Bedachten, sondern der Solidargemeinschaft zugute. Um dies zu verhindern, haben sich besondere erbrechtliche Gestaltungsformen etabliert, die unter dem Begriff Bedürftigentestament zusammengefasst werden, siehe dazu auch Mensch, Problemkinder im Erb...