Vorauszahlungen zur Einkommensteuer durch
einen Ehepartner nach Scheidung der Ehe
Leitsatz
Ist
die Ehe zum Zeitpunkt der Festsetzung von Vorauszahlungen zur ESt
schon geschieden, werden die Vorauszahlungsbescheide aber bestandskräftig
und leistet einer der früheren Ehegatten, ohne dass im Zeitpunkt
der Zahlung gegenüber dem FA der Wille erkennbar hervortritt, nur
auf eigene Rechnung zahlen zu wollen, hat das FA darüber hinaus
keine Kenntnis von der Scheidung, ist davon auszugehen, dass der
Ehepartner auf Rechnung beider Eheleute als Gesamtschuldner leisten wollte.
Bei
einer Teilerledigung der Hauptsache ist eine einheitliche, aber
gemischt-rechtliche Kostenentscheidung zu treffen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2015 S. 7 Nr. 14 DStRE 2015 S. 730 Nr. 12 DStZ 2014 S. 825 Nr. 23 EFG 2014 S. 2014 Nr. 23 QAAAE-77603
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